Fahrerbelehrung - Blaulicht-Unterweisung nach §35 und §38 StVO
Am Dienstag Abend, dem 12.11.2013 fand beim DRK Meschede die jährliche Fortbildung (Fahrerbelehrung, Blaulicht-Unterweisung) für Kraftfahrer von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignalanlage statt. Polizeihauptkommissar Rolf Schemme unterwies die anwesenden Helferinnen und Helfer in die §35 und §38 der Straßenverkehrsordnung. Diese regeln die Sonder- und Wegerechte zum Führen eines Einsatzfahrzeuges zum Einssatzort bzw. eines Privat-PKW auf dem Weg zur Unterkunft.
Jeder Helfer in den Hilfsorganisationen, der ein Fahrzeug bewegt, ist verpflichtet einmal im Jahr an dieser Fortbildung teilzunehmen. So waren auch einige Helfer der DLRG-Ortsgruppe Eslohe an diesem Abend vertreten.
Ein besonderer Dank gilt Rolf Schemme, der bereits seit vielen Jahren die Kameradinnen und Kameraden des DRK Meschede/Eslohe in seiner bewährten Art und Weise fortbildet.
Polizeihauptkommissar R. Schemme
Jeder Helfer in den Hilfsorganisationen, der ein Fahrzeug bewegt, ist verpflichtet einmal im Jahr an dieser Fortbildung teilzunehmen. So waren auch einige Helfer der DLRG-Ortsgruppe Eslohe an diesem Abend vertreten.
Ein besonderer Dank gilt Rolf Schemme, der bereits seit vielen Jahren die Kameradinnen und Kameraden des DRK Meschede/Eslohe in seiner bewährten Art und Weise fortbildet.
Polizeihauptkommissar R. Schemme
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Veröffentlicht 13:24:00 13.11.2013 |
Daniel Droste |