Unterstützung Projekt Rettungsgasse

 

Unterstützung für das Projekt Rettungsgasse auf Facebook!

Seit gestern haben wir unser Titelbild auf Facebook geändert. Diesen Beitrag haben bereits über 3400 Leute verfolgt und geteilt.

 Hiermit wollen wir auf ein weit verbreitetes Problem in Deutschland aufmerksam machen:

- Bei STAU Rettungsgasse frei halten -
- Rettungsgasse bilden - LEBEN retten -
(Als Aufkleber erhältlich)

Daher empfehlen wir die Facebook-Seite 
Projekt Rettungsgasse die sich das Thema zum Herzen genommen haben. Eine super Idee wie wir finden.


Rettungsgasse?

In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt. Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden. Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.

Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden.


Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (
§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.



Quelle: wikipedia.de


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Veröffentlicht
11:32:00 24.03.2014
Daniel Droste